Garantieablauf nach 5 Jahren
5-jährige Garantie- und Gewährleistungsfrist
Tritt innerhalb der fünfjährigen Garantie- und Gewährleistungsfrist ein Mängel oder ein Schaden auf, so müssen diese umgehend allen am Mangel beteiligten oder in einem Zusammenhang stehenden Planer und Unternehmern per Einschreiben mitgeteilt werden. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dies in der Regel innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss, im Einzelfall aber auch schneller.
10-jährige Verjährungsfrist
Einen Sonderfall stellen Mängel dar, die der Unternehmer dem Besteller schon bei der Abnahme absichtlich verschwiegen oder verheimlicht hat. Als Beispiel wurden 16 cm Wärmedämmung verkauft und verrechnet, aber nur 14 cm Dämmung der gleichen Qualität eingebaut.
Unterbrechung der Frist
Die Unterbrechung der Verjährung tritt in Kraft entweder durch schriftliche Anerkennung des Mangels durch den Unternehmer, durch Beginn der Mängelbehebungsarbeiten durch den Unternehmer oder durch einen Verzicht des Unternehmers auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede. Eine Mängelrüge mit eingeschriebenem Brief unterbricht die Verjährung nicht. Die Verjährungsfrist wird ablaufen und der Bauherr verliert seine Mängelrechte, auch wenn er diese vorgängig gerügt hat. Der Bauherr muss dafür vor Ablauf der Verjährung die Klageeinleitung gegen den Unternehmer vornehmen. Nach Unterbrechung der Verjährung beginnt diese wiederum neu zu laufen.
Neubeginn der Garantiefristen
Nur für die nachgebesserten Mängel und Bauteile beginnt eine neue, fünfjährige Gewährleistungs- und Verjährungsfrist zu laufen.
Mängelrüge Vorlage
Einschreiben:
Einfamilienhaus / Eigentumswohnung Mängelrüge
Sehr geehrter Herr Müller
Wir melden Ihnen gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen der SIA Norm 118 den nachfolgende Mängel an, die wir festgestellt haben.
- Beschrieb Mangel
- Beschrieb Mangel
Wir fordern Sie hiermit auf, diese Mängel bzw. vertragswidrigen Leistungen unverzüglich auf Ihre Kosten zu beseitigen und durch mängelfreie und vertragsmässige zu ersetzen.
Hierfür wird Ihnen „das Datum“ als spätmöglichsten Endtermin gesetzt.
Für die Mängelbeseitigung ist mit dem Eigentümern, Peter Muster Tel. P 079 333 44 55 ein Termin zu koordinieren.
Für die prompte Erledigung danken wir Ihnen zum Vornherein.
Freundliche Grüsse
1.Modul – Bauschäden beurteilen
Schadensursache feststellen.
Verantwortliche der Schäden bestimmen.
2. Modul – Mängel korrekt rügen.
Erstellen oder Mithilfe beim Erstellen korrekter Mängelrügen.
3. Modul – Wie Mängelansprüche durchsetzen
Beratung und Unterstützung des Bauherren bei der Durchsetzung seiner Mängelrechte.
Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte für unsere Dienstleistungen.
Rufen Sie und unter 0848 10 0848 an oder senden sie uns ein E-Mail an anfrage@hbq.ch
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