Merkpunkte, MängelansprücheSchutz vor Baumängel

bt_bb_section_bottom_section_coverage_image

Baumängel können durchaus verhindert werden!

Mit klaren Qualitätsvorgaben bei der Bestellung und der systematischen Kontrollen von der Planung bis zur Bauabnahme, unterstützt durch einen unabhängigen Baufachmann, können Baumängel rechtzeitig erkannt und die notwendigen Korrekturmassnahmen eingeleitet werden. Baumängel und daraus entstehende aufwendige Bauschäden können so verhindert werden.

Bauverträge

Schwachstellen in Architekten- oder Generalunternehmerverträgen frühzeitig vor deren Unterschrift erkennen und die fundierten Grundlagen und Informationen in die Verhandlung mit dem Baupartner einfliessen lassen.

  • Baubeschrieb – Budgetbeträge und Ausführungsqualität messbar bestimmen
  • Kosten – Kostenrahmen und Kostendach fixieren
  • Termine – Fertigstellungs- und Bezugstermine wasserdicht regeln
  • Baunormen – Normen und Vorschriften für die Ausführung bestimmen
  • Risiken – Schwachstellen frühzeitig erkennen und minimieren
  • Garantieleistungen – Dauer und Sicherheitsleistungen festlegen
  • Bauleistungen – Umfang klar bestimmen
Planung

mehr als 20 % der Bauschäden entstehen auf dem Papier. Durch Prüfung der Ausführungspläne mit dem Vier Augenprinzipien Baufehler schon bei der Planung beseitigen für eine bessere Qualität des Bauprojektes. Speziell werden dabei die folgenden Punkte geprüft.

  • Grundstücksentwässerung – Hanglage, Grundwasser
  • Gebäudehülle Wasserdichtigkeit – Kellerräume anbringen von Abdichtungen
  • Flachdächer und Terrassen – Entwässerungen, Notüberläufe, Dachgefälle
  • Fassadenkonstruktionen– An- und Abschlüsse, Terrainanschlüsse, Verarbeitung
  • Nassräume – Abdichtungen und den Plattenbelägen
Baukontrollen

Systematische Prüfung der Bauqualität auf der Baustelle. Erfolgt die Ausführung gemäss den Planunterlagen? Werden Baunormen und Vorschriften eingehalten?
Die festgestellten Mängel werden mit einem Fotoprotokoll festgehalten und deren Nachbesserung geprüft.

  • Rissprävention – vor dem Beginn dem Beginn der Gipserarbeiten
  • Wasserabdichtungen – Vollständigkeit, verwendete Materialien
  • Luftdichtigkeit der Gebäudehülle – Dampfbremsen, Fensteranschlüsse
  • Wärmedämmungen – Vollständige Anbringung und Ausführung
  • Materialverarbeitung – Einhaltung Ausführungsrichtlinien
Bauabnahme

Das Bauwerk geht mit allen Rechten und Pflichten an die Bauherrschaft über. Entsprechend sorgfältig muss die gesamte Prüfung des Bauwerkes erfolgen.

  • Qualitätsprüfung – Arbeiten in Bezug auf Baunormen und Vorschriften prüfen
  • Vollständigkeit Bauwerk – wurden sämtliche Leistungen gemäss Werkvertrag geleistet
  • Abnahmeprotokoll und Mängelliste – auf Klarheit und Vollständigkeit prüfen
2-jährige Garantieabnahme

Prüfung des Bauwerks vor dem Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist. Sämtliche innerhalb der ersten 2 Jahren festgestellten Mängel müssen gerügt werden, damit der Garantieanspruch nicht verloren geht.

  • Offensichtliche Mängel – auf mögliche Nachbesserungsarbeiten beurteilen
  • Abnahmeprotokoll und Mängelliste – auf Klarheit und Vollständigkeit prüfen
  • Durchsetzung von Garantieansprüche – den Bauherrn dabei beraten und unterstützen

Dabei können die einzelnen Phasen gezielt auf das jeweilige Bauvorhaben und die verlangte Qualitätsprüfung abgestimmt werden.

Mit dem Einsatz des 5 Phasen Bauchecks soll das Verantwortungsbewusstsein der am Bauvorhaben beteiligten Planer und Unternehmer erhöht werden für eine gesteigerte Bauqualität.

https://baumangel.ch/wp-content/uploads/2020/09/hexagon-blue-small.png
https://baumangel.ch/wp-content/uploads/2020/09/img-quotes.jpg
https://baumangel.ch/wp-content/uploads/2020/09/hexagon-orange-huge.png
bt_bb_section_bottom_section_coverage_image

Baumängel wie können Bauherren vorbeugen?

  • Qualitätskontrollen bereits bei der Planung – rund 20 % der Baumängel und Bauschäden entstehen bereits auf dem Papier und können bei den Bauarbeiten nicht mehr korrigiert werden.
  • Baukontrollen anmelden – bereits das Anzeigen von gezielten Baukontrollen hat in den meisten Fällen einen Einfluss auf die Bauqualität. Die am Bau Beteiligten legen erfahrungsgemäss noch ein Zacken zu, was sich durchaus positiv auf die Qualität des Bauwerkes auswirken kann.
  • Baupartner versus Kontrollen – seriöse und umsichtige Planer und Baufirmen stehen den Qualitätsansprüchen und den Kontrollen des Bauherrschaft oder eines beigezogenen Baufachmanns mehrheitlich positiv gegenüber. So hilft eine zusätzliche Kontrolle Baufehler und mögliche Kostenfolgen auch für Planer und Unternehmer zu verhindern.
  • Feststellungen dokumentieren – Kontrollen, Feststellungen und allfällige Nachbesserungsmassnahmen sollen dokumentiert werden. Diese können bei einem möglichen Schadenfall innerhalb der kommenden Jahre durchaus wertvoll sein.

Unsere Module:

Die häufigsten Ursachen von Baumängel sind durchaus bekannt. Eine Studie des Baumeisterverbandes hat ergänzend zu den täglichen Erfahrungen auf den Baustellen mit der Auswertung von diversen Bauprojekten die Problemstellen erfasst.

  • 20 % der Baumängel entstehen bereits bei der Planung.
  • 60 % der Baumängel betreffen die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle.
  • 15 Mängel pro à CHF. 2’500.- pro Wohneinheit entstehen durchschnittlich.

Bauherren können als Besteller oder Käufer einer Immobilie Einfluss auf die Bauqualität und die Verhinderung von Baumängel nehmen. Dies beginnt mit der Auswahl der Baupartner, geht über Kontrolle bei der Bauausführung bis zur Bauabnahme.

  • Qualitätskontrollen müssen bereits bei der Bauplanung beginnen.
  • Baukontrollen mit Schwerpunkt der Gebäudehülle und der Wasserabdichtungen einplanen.
  • Bauabnahmen und Bauteilprüfungen planen und sorgfältig vornehmen.

Rund 8 % der Bauinvestitionen im Hochbau entfallen gemäss Studie auf die Mängelbehebung. Ein rasches koordiniertes Vorgehen ist bei der Feststellung von Mängel zwingend, damit die Garantieansprüche gewahrt und durchgesetzt werden können.

  • Mögliche Anzeichen von Baumängel abklären und Verursacher bestimmen.
  • Mängelrügen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen den Verursachern zustellen.
  • Durchsetzung von Garantieansprüchen mit dem Beizug eines Baufachmanns oder eines Anwalts durchsetzen.

Jetzt handeln!

Termin- oder Offertanfrage

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren oder eine detaillierte und unverbindliche Offerte per E-Mail oder Telefon anfordern.

https://baumangel.ch/wp-content/uploads/2023/08/e8dec005bcb81f6eb8e3f143ca8144a2-604x705-1.png