Garantiefristen, MängelansprücheDie häufigsten Baumängel

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Baumängel eine leidige und kostspielige Erfahrung!

Die Ursachen und die Schwachstellen, welche beim Planen und beim Bauen sind durchaus bekannt und werden in einer Studie des Schweizerischen Baumeisterverbandes auch erfasst.
Wer jetzt vermutet, das Baugewerbe zieht aus diesen Auswertungen die entsprechenden Erkenntnisse und leitet daraus sie entsprechenden Qualitätsmassnahmen ab, sieht sich leider getäuscht. Oftmals wiederholen sich bekannte Planungs- und Ausführungsfehler immer und immer wieder. Dies muss nicht sein.

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Was sind die häufigsten Baumängel?

Die Studie des Schweizerischen Baumeisterverbandes https://baumeister.swiss hat 505 Gutachten und die quantitative Verteilung der 1337 Baumängel analysiert. Die Aussagen der Studie aus dem Jahre 2013 haben immer Gültigkeit. Neuer Auswertungen und Statistiken sind in der Schweiz bis jetzt nicht verfügbar.

Der nachfolgende Gebäudeschnitt zeigt die quantitative Verteilung der Baumängel nach Gebäudeelementen. Die meisten Baumängel entstehen bei der Planung und der Ausführung von Aussenwänden, Balkon/Terrasse, Fenster, erdberührte Bauteile und der Dachkonstruktion.

Die häufigsten Baumängel auf einen Blick

Baumängel pro Jahr in der Schweiz

• Im Studienjahr – wurden 41147 Wohnungen, 9338 EFH gebaut
• 21 Mrd. – jährliche Bauinvestition im Hochbau
• 8 % – der Bauinvestitionen rund 1.6 Mrd. wurden für Mängelbehebung aufgewendet.
• 15 Mängel à 2’500.- CHF. – wurden dabei  ca. pro gebauter Wohneinheit.

Baumängel die häufigsten Schadensursachen

•    60 % der Mängel betreffen die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle.
•    60 % sind Ausführungsmängel, 20 % sind Planungsfehler, 6 % sind Bauleitungsfehler.

Die Beweislast ob ein Mangel vorliegt oder nicht, liegt die ersten 2 Jahre beim Unternehmer. Nach der Garantieabnahme beim Bauherrn.  Bei Mängeln hat der Unternehmer im Gegensatz zum Obligationenrecht das Recht auf die Nachbesserung seines Mangels, welches ihm vom Bauherrn eingeräumt werden muss. Mit der vertraglichen Vereinbarung der SIA-Norm 118 ändert sich auch betreffend der Rüge- und Garantiefrist einiges zugunsten des Bauherren.

Zwar bleibt die Garantiefrist bei fünf Jahren, aber in den ersten zwei Jahren, der sogenannten Rügefrist, können Mängel jederzeit gerügt werden – also nicht zwingend sofort nach Feststellung des Mangels. Die SIA-Norm 118 muss aber nur angewendet werden, wenn sie in den Verträgen namentlich erwähnt wird.

Bekannte Baumängel - Massnahmen zur Verhinderung?

Die häufigsten Baumängel sind durch aus bekannt. Wer jetzt aber annimmt, dass aus diesen Erkenntnissen die notwendigen Massnahmen bei der Planung und der Bauausführung abgeleitet werden und eine fokussierte Qualitätsplanung umgesetzt wird, sieht sich in der Baupraxis getäuscht.

Die wertvollen Informationen aus der Studie sind bereits wieder in Vergessenheit geraten. Ein fokussiertes Qualitätsmanagement in Bezug auf die grössten Schadensquellen sucht man bei den meisten Projekten vergebens. Erschwerend kommt dazu, dass sie Qualität der Bauarbeiten sich in den letzten Jahren spürbar verschlechtert und die Anzahl der Baumängel deutlich erhöht hat.

Baumängel wie können Bauherren vorbeugen?

  • Baukonstruktionen vereinfachen – durch den Einsatz von erprobten, technische einfachen Konstruktionen Risiken und mögliche Schäden verhindern.
  • Rollende Planungen verhindern – erst wenn ein Gebäude fertig geplant ist, beginnen die Bauarbeiten. Nichts ist fehleranfällig und kostenintensiver als eine laufende Planung während der Bauausführung.
  • Gebäudehülle und Wasserabdichtung – regelmässig kontrollieren während der Bauausführung. Meistens sind diese Bauteile bei der Abnahme mehrheitlich nicht mehr sichtbar.
  • Prüfung und Abnahme von Arbeiten – einplanen, sorgfältig vornehmen und ausreichend dokumentieren. Der Beizug von Fachspezialisten macht sich meistens bezahlt.

Baumängel jetzt handeln!

Die häufigsten Ursachen von Baumängel sind durchaus bekannt. Eine Studie des Baumeisterverbandes hat ergänzend zu den täglichen Erfahrungen auf den Baustellen mit der Auswertung von diversen Bauprojekten die Problemstellen erfasst.

  • 20 % der Baumängel entstehen bereits bei der Planung.
  • 60 % der Baumängel betreffen die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle.
  • 15 Mängel pro à CHF. 2’500.- pro Wohneinheit entstehen durchschnittlich.

Bauherren können als Besteller oder Käufer einer Immobilie Einfluss auf die Bauqualität und die Verhinderung von Baumängel nehmen. Dies beginnt mit der Auswahl der Baupartner, geht über Kontrolle bei der Bauausführung bis zur Bauabnahme.

  • Qualitätskontrollen müssen bereits bei der Bauplanung beginnen.
  • Baukontrollen mit Schwerpunkt der Gebäudehülle und der Wasserabdichtungen einplanen.
  • Bauabnahmen und Bauteilprüfungen planen und sorgfältig vornehmen.

Rund 8 % der Bauinvestitionen im Hochbau entfallen gemäss Studie auf die Mängelbehebung. Ein rasches koordiniertes Vorgehen ist bei der Feststellung von Mängel zwingend, damit die Garantieansprüche gewahrt und durchgesetzt werden können.

  • Mögliche Anzeichen von Baumängel abklären und Verursacher bestimmen.
  • Mängelrügen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen den Verursachern zustellen.
  • Durchsetzung von Garantieansprüchen mit dem Beizug eines Baufachmanns oder eines Anwalts durchsetzen.

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